Offener Forderung

- außergerichtliche Geltendmachung offener Forderung und Klage auf Zahlung des Werkvertragslohns

Für den Fall, dass Ihr vertraglicher Partner Ihre Forderung für die durchgeführte Leistungen und den Warenverkauf nicht zahlt, werde ich Sie in Ihrem Namen vertreten und die Beitreibung dieser Forderung in die Wege leiten. Am kostengünstigsten ist die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung. Sollte mit der anderen Vertragspartei keine Einigung erzielt werden können, kann beim zuständigen Gericht Leistungsklage erhoben werden. Die gerichtliche Zuständigkeit ist entweder einzelvertraglich, d.h. im zugrunde liegenden Vertrag oder gesetzlich festgelegt.