Aufnahme der Geschäftsbeziehungen

- Rechtliche Beratung bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehungen und vor dem Vertragsabschluss

Die rechtliche Beratung für natürliche sowie juristische Personen ist bereits vor dem Abschluss des Werkvertrages oder eines anderen Vertrages sehr wichtig und unerlässlich. Das Aufsuchen eines rechtlichen Beraters nach Vertragabschluss oder erst in der Zeit, wenn bereits rechtliche Problematik mit dem Vertragspartner aufgetreten ist, kann sehr negative Auswirkungen auf die Position der Partei in einem eventuellen Rechtsstreit oder bei verschiedenen Auslegungsvarianten der Vertragsparteien bezüglich ihrer vertraglichen Rechten und Pflichten haben. Einen bereits abgeschlossenen Vertrag kann man nicht mehr einseitig ändern, alle vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind festgelegt. Deren Änderung ist fast unmöglich. Meinen Mandanten biete ich rechtliche Beratung ab dem ersten Kontakt mit dem möglichen Vertragspartner bis zur Geltendmachung der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche außergerichtlich sowie bei deren gerichtlichen Durchsetzung.