Heilbehandlungskosten

Ein Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation) kann ebenfalls geltend gemacht werden soweit dieser nicht von der eigenen Krankenversicherung getragen wird. Häufig werden von der eigenen Krankenversicherung nicht ersetzt und sind deshalb als Schadenspositionen zu formulieren. Im Einzelnen kommen in betracht: die Eigenanteile für Zahnbehandlungs, Brillen und Krankentransportkosten, Kuraufenthalte, medizinisch erforderliche Auslandsbehandlungen, kosmetische Narbenbehandlungen, Fahrtkosten zu Ärzten und Krankenhäusern und Kosten im Krankhaus für Nutzung von Fernsehen und Telefon soweit dies gesundheitsförderlich ist.