Kosten

Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin mit mir.
Ich werde mit Ihnen über Ihren Fall ausführlich sprechen und Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informieren.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.
Ich informiere Sie auch über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe.

Neuigkeiten
12/28/2012Schadensersatzpflicht des rauchenden Mieters

Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet somit eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn die verursachten.

12/8/2012Freiheit von Sachmängeln im Gebrauchtwagenkauf

Der Käufer eines gebrauchten Kfz kann erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem mehr als ein sogenannter Bagatellschaden aufgetreten ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen.

11/8/2012Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen

Wird zum angewandten Messverfahren, mit dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt worden ist, lediglich mitgeteilt, der Betroffene sei mit einer „stationären Geschwindigkeitsmessanlage“ gemessen worden, ist das nicht ausreichend, um nachzuvollziehen, ob das Messergebnis mit anerkannten Geräten in einem weithin standardisierten Verfahren gewonnen worden ist.

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