Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Eheleute mit der Scheidung die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften aufteilen. Jeder bekommt die Hälfte der Rentenansprüche des anderen- das neue Gesetz sieht eine konsequente Halbierung aller Anrechte vor, die darauf abzielt, die Versorgungsschicksale der Eheleute mit der Scheidung endgültig zu trennen. Für die Eheleute bedeutet das, dass jeder die Hälfte der gesetzlichen Rente vom anderen erhält; das gilt auch für alle anderen Rentenanrechte, wie die Betriebsrente oder den Lebensversicherungsvertrag. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Halbierung der Anrechte ist die sog. "Ehezeit" Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Parteien geheiratet haben und endet mit dem letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner.